30.05.2022

Ehe für alle

Das Stimmvolk hat am 26. September 2021 der Revision des Zivilgesetzbuches bezüglich «Ehe für alle» zugestimmt. Per 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Ebenfalls besteht ab dann die Möglichkeit, mittels einer Erklärung die eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Neue eingetragene Partnerschaften können ab dann in der Schweiz nicht mehr begründet werden.
 
Diese Anpassung haben wir in Dialog G6 eingebaut und sie steht ab dem 01.07.2022 zur Verfügung. Als Umwandlung versteht sich eine Heiratsmeldung, die Sie über den Mutationen-Import erhalten für Personen, bei denen bereits eine Partnerschaft eingetragen ist. Die Partnerschaft wird in diesem Fall durch eine Heirat überschrieben. 

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