Ab wann kann ich QR-Rechnungen zur Zahlung und Verarbeitung nutzen?
Die Einführung der QR-Rechnung ist seit dem 30. Juni 2020 erfolgt. Das heisst, dass Rechnungssteller seit dann QR-Rechnungen versenden dürfen. Alte Einzahlungsscheine sind bis mindestens Ende 2022 gültig. Sie erhalten erste QR-Rechnungen und möchten diese automatisch verarbeiten?
Installieren Sie dazu unser neues Release GemoWin NG 5.39.
Falls Sie die Installation durch Dialog durchführen lassen möchten, reservieren Sie bitte auf folgender Seite einen noch freien Termin:
Doodle Termin
Bei Fragen sind wir gerne unter fis@dialog.ch für Sie da.
Ab wann kann ich QR-Rechnungen erstellen?
Dialog hat ihr System mit dem Release 5.39 so erweitert, dass QR-Rechnungen in den Bereichen Steuern, Gebühren und Debitoren (Mahnungen, Stundungen, ESR+) erstellt werden können. Da die QR-Rechnung alle Varianten bisheriger Einzahlungsscheine ablöst, passen wir sämtliche Ihrer Formulare dem neuen Format an. Damit die alten Rechnungsformulare aufgebraucht werden können, koordinieren wir das individuell mit Ihnen. Diese Dienstleistung verrechnen wir nach Aufwand. Pro Formular benötigen wir schätzungsweise ein bis zwei Stunden für die Anpassung.
Benötige ich für das einlesen der QR-Rechnung ein neues Gerät?
Grundsätzlich werden die zahlungsrelevanten Informationen zusätzlich auf den Zahlteil aufgedruckt, damit sie auch ohne elektronische Hilfsmittel lesbar bleiben.
Das Dialog G6 Beleg Cockpit mit dem elektronischen Visumsworkflow ist ab Mitte 2020 verfügbar und benötigt für das automatische einlesen keine Belegleser mehr. Die Rechnungsdaten werden beim Scanprozess direkt erkannt und extrahiert.
Falls Sie dennoch einen QR-Scanner für das automatische Einlesen aller Zahlungsrelevanten Daten aus QR-Rechnungen beschaffen möchten, empfehlen wir das Gerät der Firma Dative Services Sàrl. Sie können den SwissReader SR-100QR mit dem Bestellformular direkt über Dialog beziehen.
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Weiterführende Informationen zur QR-Rechnung

einfach-zahlen.ch